LIZENSIERTE EINWEGBECHER
Änderung der Gesetzgebung im Verpackungsgesetz seit dem 01.01.2019.
Nach den Regeln des Verpackungsgesetzes müssen alle Hersteller und Vertreiber, die gewerbsmäßig Verpackungen in Verkehr bringen, bestimmte Pflichten einhalten. Der Pflichtenumfang bestimmt sich hierbei nach der Art der Verpackungen, die in Deutschland vertrieben werden.
Eine Beteiligungspflicht an einem dualen System ist erforderlich, sobald verpackte Waren in den Verkehr gebracht werden, die für den privaten Endverbraucher bestimmt ist. Dieses ist besonders wichtig, da Sie ohne eine ordnungsgemäße Umsetzung immer das Risiko eines Bußgeldes haben. Dieses Bußgeld kann bis zu 200.000,--€ betragen. Im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar der Verkauf Ihrer Produkte untersagt werden.
Alle Hersteller, die Waren (Produkte mit Verkaufsverpackungen) an Privatpersonen oder kleinere Gewerbebetriebe verkaufen, müssen die Mengen an Verkaufsverpackungen an einem Dualen System beteiligen.
Wir, als Ihr Getränkefachgroßhändler, sind Teilnehmer an einem Dualen Entsorgungssystem, haben uns dazu entschieden, die Kosten für das Duale System pro Einwegbecher für Sie bereits abzuführen.
Somit erhalten Sie beim Erwerb von Einwegbechern über unsere Firma bereits lizensierte Becher.
Im Falle von Kontrollen können Sie als Nachweis unsere Warenrechnung vorlegen, die Aufführung des Artikels auf der Rechnung dient zeitgleich als Lizensierungsnachweis.
Dementsprechend erhalten Sie unsere Becher ab 01.04.2019 zu folgenden Preisen:
Einwegbecher Packung | Vorheriger Preis | zzgl. OS-Gebühr | Netto-Preis/ Packung |
100 / 0,2l | 2,95 € | 0,45 € | 3,40 € |
80 / 0,3l | 4,65 € | 0,65 € | 5,30 € |
75 / 0,4l | 5,20 € | 0,50 € | 5,70 € |
70 / 0,5l | 5,15 € | 0,70 € | 5,85 € |
100 / 0,18l | 3,95 € | 0,55 € | 4,50 € |
40 / 0,04l | 2,70 € | 0,20 € | 2,90 € |