Allgemeine Lieferbedingungen

  1. Alle unsere Angebote gelten als freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder die Lieferung ausgeführt worden ist.
     
  2. Die Lieferungen erfolgen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und laut Lieferbedingungen wie unter Pkt. 3.
    Die Lieferungen erfolgen von Montag bis Freitag bis 16.00 Uhr (Geschäftszeit). Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort oder außerhalb der Geschäftszeit, werden zusätzliche Kosten berechnet. Dies gilt auch für Rückholungen von Ware und Leergut.
     
  3. Für die Anlieferung von Waren, welche aus mindestens 20 Einheiten bestehen, wird dem Kunden kein Aufschlag für Mindermengen berechnet. 
     
    Die Einheiten pro Liefermenge errechnen sich wie folgt:
    1 Einheit > je 1 Kiste Bier  / Alkoholfreie Getränke
    1 Einheit > je 10 L Fassbier / Premix
    1 Einheit > je Pack 0,02 L / 0,04 L / 0,1 L / 0,2 L  Kleinspirituose
    0,5 Einheiten > je 1,0 L / 0,75 L / 0,7 L Flasche – Spirituosen / Wein / Sekt
     
    Ansonsten gilt folgende Mindermengen-Staffel:
    Über 20 Einheiten > kein Aufschlag
    Über 15 Einheiten > 10,00 € Mindermengenaufschlag pro Lieferauftrag
    Über 10 Einheiten > 20,00 € Mindermengenaufschlag pro Lieferauftrag
    Unter 10 Einheiten > 25,00 € Mindermengenaufschlag pro Lieferauftrag
    Selbstabholung > kein Aufschlag
         
  4. Für Feste und größere Veranstaltungen ist es dem Kunden möglich, seine Bestellung auf Kommissionsbasis zu tätigen. Für zurückgegebene nicht benötigte Ware wird dem Kunden ein Kommissionsaufschlag in Höhe von 10 % des Warenwertes berechnet. Für die Abholung von Kommissionsware und Technik wird generell ein Frachtkostenbetrag in Höhe von 25,00 Euro pro Fahrt berechnet.
    Bsp. 
    2.000,00 € Warenwert – Hinlieferung
    500,00 € Warenwert – Rücklieferung  x  10% Kommissionsaufschlag
    =   50,00 € Kommissionsaufschlag